Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.04.2012 - 3 K 330/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13457
FG Niedersachsen, 04.04.2012 - 3 K 330/11 (https://dejure.org/2012,13457)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2012 - 3 K 330/11 (https://dejure.org/2012,13457)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2012 - 3 K 330/11 (https://dejure.org/2012,13457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG - Möglichkeit zur Nachholung der Einverständniserklärung nach §§ 10a Abs. 1, 1a EStG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Herleitung einer zeitlichen Beschränkung für die Abgabe der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten an die Zentrale Stelle aus § 10a Abs. 1, 1a EStG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung einer zeitlichen Beschränkung für die Abgabe der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten an die Zentrale Stelle aus § 10a Abs. 1, 1a EStG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen und Altersvorsorgezulage als SA bei erst im Dezember 2010 abgegebener Einverständniserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen und Altersvorsorgezulage als SA bei erst im Dezember 2010 abgegebener Einverständniserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - 13 K 1051/11

    Einwilligung zur Datenübermittlung als Voraussetzung für die Riester-Förderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2012 - 3 K 330/11
    Das Gesetz sieht - anders als für das vom Besteuerungsverfahren unabhängige Verfahren für die Gewährung der Altersvorsorgezulage in den § 90 Abs. 3 und 4 EStG (vgl. dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2011 - 13 K 1051/11, juris) - für den steuerlichen Abzug der Altersvorsorgebeiträge und -zulage als Sonderausgaben keine besondere Möglichkeit für den Steuerpflichtigen vor, sich gegen die Folgen einer (fehlerhaften) Mitteilung der Zentralen Stelle zu wehren.
  • FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16

    Rechtsstreit um die Berechtigung zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen

    Der Beklagte sei verpflichtet gewesen, die durch die ZfA mitgeteilten Daten eigenständig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 04.04.2012 3 K 330/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1636).

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage zur Änderung einer Steuerfestsetzung aufgrund gesetzlicher Zulassung im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 d) der Abgabenordnung - AO - (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, EFG 2015, 228; FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).

    Ähnlich wie bei Ergehen einer Kontrollmitteilung ist das Finanzamt daher im Zweifelsfall verpflichtet, deren Richtigkeit im Besteuerungsverfahren zu überprüfen (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636).

    Die Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer und zur Gewährung der Altersvorsorgezulage im Sinne der §§ 79 ff. EStG stehen selbstständig nebeneinander (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 28.10.2011 13 K 1051/11, EFG 2012, 843).

    Zu dieser Klarstellung sah der Gesetzgeber sich dadurch veranlasst, dass zuvor in der Literatur vertreten wurde, dass es sich bei der Mitteilungspflicht in § 91 Abs. 1 S. 4 EStG a.F. um eine reine Verfahrensvorschrift handelte (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur).

  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    § 10a Abs. 1a Satz 2 EStG 2002 ist dahingehend auszulegen, dass das Einverständnis bis zur Bestandskraft der Entscheidung über die Festsetzung der Zulage erteilt werden konnte (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. April 2012  3 K 330/11, EFG 2012, 1636, unter I.4., rkr.).
  • FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 326/16

    Einkommensteuer, Altersvorsorgezulage: Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht deshalb, weil, wie die Kläger meinen, es für den steuerlichen Abzug der Altersvorsorgebeiträge und -zulage als Sonderausgaben keine besondere Möglichkeit gäbe, sich gegen die Folgen einer (fehlerhaften) Mitteilung der zentralen Stelle zu wehren (wie die Kläger auch FG Niedersachsen, Urteil vom 4.4.2012, 3 K 330/11, juris Rn. 24).
  • FG Düsseldorf, 16.07.2014 - 2 K 4322/13

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge: Einwilligung in die

    § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG stellt eine spezialgesetzliche Änderungsvorschrift dar (z.B. Fischer in Kirchhof, Kommentar zum EStG, 13. Aufl., § 91 Rz. 2; Niedersächsisches FG, Urteil vom 04.04.2012 3 K 330/11, Entscheidungen der FG -EFG- 2012, 1636).

    Die Vorschrift ist in dieser Fassung durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 (Bundesgesetzblatt -BGBl- I 2007, 3150) eingeführt worden und nach dessen Art. 28 Abs. 1 am Tag nach der Verkündung, und zwar am 29.12.2007, in Kraft getreten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 04.04.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636, zur vorherigen Fassung).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 10 K 14031/12

    Altersvorsorgezulage 2004 bis 2006

    Der Senat vermag der Gegenauffassung (Niedersächsisches FG, Urteil vom 04. April 2012 - 3 K 330/11, EFG 2012, 1636), die für das Beitragsjahr 2004 keine zeitliche Beschränkung für die Abgabe der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten an die zuständige Stelle annimmt, weil der Gesetzgeber eine solche zeitliche Einschränkung erst ab dem Beitragsjahr 2005 normiert habe, nicht zu folgen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12

    Rückzahlung der Altersvorsorgezulage durch Beamtin wegen nicht fristgerechter

    Der Senat vermag der Gegenauffassung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 4. April 2012 3 K 330/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1636), die für das Beitragsjahr 2004 keine zeitliche Beschränkung für die Abgabe der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten an die zuständige Stelle annimmt, weil der Gesetzgeber eine solche zeitliche Einschränkung erst ab dem Beitragsjahr 2005 normiert habe, nicht zu folgen.
  • FG Hessen, 15.08.2018 - 10 K 1096/16

    § 10a EStG, § 10 EStG, § 91 EStG

    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestimmt § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Änderung des Steuerbescheides für alle diejenigen Fälle, in denen der nach § 91 EStG durchzuführende Datenabgleich Abweichungen zu dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug ergibt, unabhängig von den Gründen, die zu einer Abweichung geführt haben (so Urteile des FG München vom 29. Oktober 2014 9 K 1277/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 228 und des Niedersächsischen FG vom 4. April 2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636).
  • FG Hessen, 30.10.2018 - 9 K 678/16

    §§ 10a, 91 EStG, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AA

    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestimmt § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Änderung des Steuerbescheides für alle diejenigen Fälle, in denen der nach § 91 EStG durchzuführende Datenabgleich Abweichungen zu dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzugs ergibt, unabhängig von den Gründen, die zu einer Abweichung geführt haben (so Urteile des FG München vom 29. Oktober 2014 9 K 1277/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 228 und des Niedersächsischen FG vom 4. April 2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14056/12

    Keine Festsetzung einer Altersvorsorgezulage für eine Beamtin für das

    Der Senat vermag der Gegenauffassung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 4. April 2012 3 K 330/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1636), die für das Beitragsjahr 2004 keine zeitliche Beschränkung für die Abgabe der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten an die zuständige Stelle annimmt, weil der Gesetzgeber eine solche zeitliche Einschränkung erst ab dem Beitragsjahr 2005 normiert habe, nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46007
OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11 (https://dejure.org/2011,46007)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.10.2011 - 3 K 330/11 (https://dejure.org/2011,46007)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 3 K 330/11 (https://dejure.org/2011,46007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,46007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 ZVSVergabeV ST
    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Zugang zu den Ausbildungseinrichtungen als Teilhaberecht im Rahmen der vorhandenen Ausbildungskapazität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Zugang zu den Ausbildungseinrichtungen als Teilhaberecht im Rahmen der vorhandenen Ausbildungskapazität

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.1997 - B 2 S 819/97
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
    Ein Grund dafür, den Antragstellern mit der Regelung aufzugeben, neben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht zudem bei der Hochschule einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität mit der Begründung zu stellen, die Hochschule verfüge tatsächlich über eine höhere Kapazität als in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesen sei, liegt darin, dass erst mit dem Antrag bei der Hochschule ein Rechtsverhältnis begründet wird, auf dessen Grundlage eine gerichtliche Vergabe nur in Betracht kommen kann (OVG LSA, Beschl. v. 01.12.1997 - B 2 S 819/97 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung im Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 01. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 - verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1987 - NC 9 S 247/87

    Bewerbungsfrist für Studienplatz außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
    Solche Fristen sind weder im Allgemeinen (vgl. etwa 6 Abs. 4 Satz 1 GO LSA), noch im Hochschulzulassungsrecht im Besonderen zu beanstanden (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.10.1987 - NC 9 S 247/87 -, DVBl. 1988, 406), zumal die Frist gewahrt ist, wenn der Antrag rechtzeitig eingeht, ohne dass der Studienbewerber innerhalb der Ausschlussfrist noch weitere Unterlagen einreichen oder sonstige Erklärungen abgeben müsste.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09

    Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
    Ob die Ungültigkeit einzelner Regelungen einer Rechtsverordnung zur Nichtigkeit der Verordnung im Ganzen führt, ist danach zu beurteilen, ob die Regelung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt und mit genügender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers auch ohne den nichtigen Teil erlassen worden wäre (vgl. OVG LSA, Urt. v. 17.03.2010 - 3 K 319/09 - m. w. N.).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 59.87

    Hochschulzulassung für ausländische Studenten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
    Bei knappen Ausbildungsressourcen führt die Vergabe eines Studienplatzes an einen ausländischen Bewerber naturgemäß dazu, dass dieser Platz einem deutschen Studienbewerber verlorengeht, so dass sich die Vergabe an einen ausländischen Studienbewerber im Ergebnis als eine Verschärfung des numerus clausus auswirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1990 - 7 C 59/87 - Rdnr. 12 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1993 - 9 S 3033/92

    Zum Hochschulzugangsrecht für Ausländer - Auslegung des UniG BW § 85 Abs 1 S 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
    Er gewährt landesverfassungsrechtlich ein subjektiv-öffentliches Recht auf Zugang zu den öffentlichen Ausbildungseinrichtungen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 05.03.1993 - 9 S 3033/92 - Rdnr. 2 zu dem fast wortgleichen Art. 11 Abs. 1 LV BW; Reich, VerfLSA, 2. Aufl. 2004, Rdnr. 1).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
    Auch wenn Teilhaberechte nicht von vornherein auf die Teilhabe am Vorhandenen beschränkt sind, so stehen sie unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann (BVerfG, Beschl. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 u. a. -, Rdnr. 63 ).
  • VG Magdeburg, 21.12.2016 - 7 B 398/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Fachsemester, außerkapazitär);

    Diese Frage hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinwohlbelange mit Verfassungsrang zu berücksichtigen hat (Urt. d. Senates v. 19.10.2011 - 3 K 330/11 -, juris).

    bei der Hochschule eingegangen sein - nicht zu wahren vermag (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19.10.2011 - 3 K 330/11 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2016 - 3 M 49/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2015/2016 (1.

    Diese Frage hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinwohlbelange mit Verfassungsrang zu berücksichtigen hat (Urt. d. Senates v. 19.10.2011 - 3 K 330/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt

    Der Senat weist darauf hin, dass auch die Bestimmung einer materiellen Ausschlussfrist in § 3 Abs. 2 Satz 4 LehrZul-VO grundsätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung in einem Gesetz im formellen Sinn bedarf (vgl. Urt. d. Senates v. 19.10.2011 - 3 K 330/11 - unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.1987 - NC 9 S 247/87 -, DVBl. 1988, 406).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12

    Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei

    Diese Frage hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinwohlbelange mit Verfassungsrang zu berücksichtigen hat (Urt. d. Senates v. 19.10.2011 - 3 K 330/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 124/13

    Darlegung eines Anordnungsgrundes in hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren;

    Der Senat hatte mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (3 K 330/11, juris) jedoch die Regelung des § 23 Abs. 2 Vergabeverordnung Stiftung, wonach Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl ein fristgerecht gestellter Antrag auf Zulassung im zentralen Vergabeverfahren in dem betreffenden Studiengang für den betreffenden Studienort war, wegen eines Verstoßes gegen Art. 25 VerfLSA in Bezug auf ausländische Studienbewerber für unwirksam erklärt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14

    Hochschulzulassung - Anerkennung eines Dienstleistungsexports - Bandbreite von

    Diese Frage hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinwohlbelange mit Verfassungsrang zu berücksichtigen hat (Urt. d. Senates v. 19.10.2011 - 3 K 330/11 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2014 - 3 M 66/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit dem Urteil des Senates vom 19. Oktober 2011 (3 K 330/11, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 107/13

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung der Hochschule bei der Erbringung von

    Der Senat hatte mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (3 K 330/11, juris) jedoch die Regelung des § 23 Abs. 2 Vergabeverordnung Stiftung, wonach Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl ein fristgerecht gestellter Antrag auf Zulassung im zentralen Vergabeverfahren in dem betreffenden Studiengang für den betreffenden Studienort war, wegen eines Verstoßes gegen Art. 25 VerfLSA in Bezug auf ausländische Studienbewerber für unwirksam erklärt.
  • VG Potsdam, 29.01.2015 - 9 L 1021/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Ein Grund für das Erfordernis, bei der Hochschule überhaupt einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zu stellen, liegt darin, dass erst mit dem Antrag bei der Hochschule ein Rechtsverhältnis begründet wird, auf dessen Grundlage eine gerichtliche Vergabe nur in Betracht kommen kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 K 330/11 -, Juris Rn. 28; VG Berlin, Beschluss vom 14. November 2011 - 3 L 929.11 -, Juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

    Auch das aus Art. 12 GG folgende Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung wird nicht verletzt, wenn ein etwaiger "verschwiegener" aber gleichwohl "freier" Platz durch einen anderen Bewerber eingenommen wird als denjenigen, der sich nicht rechtzeitig bei der Hochschule darum beworben hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 K 330/11 -, juris Rn. 28 ff. und Beschluss vom 1. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 -, juris Rn. 11 ff.).Die fristgemäße Stellung eines Antrags auf außerkapazitäre Zulassung war auch nicht mit Blick auf das Vorbringen der Antragstellerin entbehrlich, die innerkapazitären Ablehnungsbescheide seien so kurzfristig verschickt worden, dass ein Eingang vor Ablauf der Ausschlussfrist nicht sicher gewesen sei.
  • VG Lüneburg, 08.11.2016 - 6 C 46/16

    Hochschulzulassung außerhalb der Kapazität; Ausschlussfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht